Vom Richter am Arbeitsgericht zum Vorsitzenden von Einigungsstellen

Das Arbeitsgericht schafft Rechtsfrieden. Es beendet den Konflikt, den ihm die Parteien zur Entscheidung vorlegen, durch Urteil. Auf die Bedürfnisse, die wirklichen Anliegen der Parteien kann keine Rücksicht genommen werden. Es wird die Rechtslage festgestellt, die Parteien haben nun damit zu leben. Die streitige Rechtsfrage ist zu Gunsten der einen oder der anderen Partei geklärt, der Konflikt aber bleibt offen.

Die Einigungsstelle dagegen ist, so wie ich sie sehe und führe (und in inzwischen vielen hundert Fällen geführt habe), dazu geschaffen, die zwischen den Parteien bestehenden Konflikte für die Zukunft zu lösen. Die Parteien entwickeln mit Hilfe der Einigungsstelle Regelungen, die das zukünftige Zusammenleben und Zusammenwirken konfliktfreier gestalten werden.

Das Erkennen der bestehenden Konflikte, das Anbieten und Erarbeiten von Lösungsansätzen und das damit zusammenhängende rechtsgestaltende Element macht den Sinn der Einigungsstelle aus.

Nach 25 Jahren als Richter am Arbeitsgericht habe ich Mitte 2010 das Arbeitsgericht verlassen, um mich fortan nur noch dem Betriebsverfassungsrecht, der betrieblichen Praxis und - damit natürlich in erster Linie - der Leitung von Einigungsstellen zu widmen. Ein Schritt, das sei hier gesagt, der mir unglaublich schwer gefallen ist, der sich aber inzwischen als sinnvoll und richtig herausgestellt hat.

Daneben stehe ich Ihnen für Schlichtungen und Schiedsgerichtsverfahren aber auch für ausgewählte Wirtschaftsmediationen, Workshops, Referate und Schulungsveranstaltungen zur Verfügung.

 

Wenn Sie Fragen haben, bitte rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine Mail.

Alfred Then